Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 180 vom 05.10.2012

AMNOG zeigt große Wirkung: Arzneimittelausgaben um 1,17 Milliarden Euro gesunken!

Im November 2010 hatte die christlich-liberale Koalition im Deutschen Bundestag – auch mit meiner Stimme – das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz AMNOG, leider ohne große Beachtung der Medien verabschiedet. Dabei zeigt sich jetzt bereits, dass unser Gesetz sehr erfolgreich ist: Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen waren im zurückliegenden Jahr erstmals seit 2004 wieder rückläufig. Sie sind um 1,17 Milliarden Euro auf 30,87 Milliarden Euro gesunken. Der jahrelange Trend steigender Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde damit gebrochen – und das, obwohl im selben Zeitraum 2,3 Prozent mehr Arzneimittel verordnet wurden.

Das geht aus dem Arzneiverordnungs-Report 2012 hervor. Für ihn wurden 784 Millionen Verordnungen von 141.515 Vertragsärzten analysiert. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen 2011 auf rund 184 Milliarden Euro. Sowohl unser Arzneimittelspargesetz, als auch das sogenannte Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zeigen also große Wirkung!

Mit dem Arzneimittelspargesetz 2010 haben wir den Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs Prozent auf 16 Prozent angehoben. Auch der Preisstopp bis zum 31. Dezember 2013 für Arzneimittel, die zu Lasten der GKV abgegeben werden, hat einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung.

Entscheidend für die künftige Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln ist das AMNOG: Es sieht ein Schnellbewertungs-verfahren vor, welches prüft, ob ein neues Arzneimittel einen tatsächlichen Zusatz-nutzen gegenüber bereits verfügbaren Medikamenten hat. Nur dann erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Mit dieser Neuregelung muss erstmals der Hersteller eine Brauchbarkeits-steigerung nachweisen. Bisher konnte er selbst bestimmen, wie viel er für seine neuen Präparate verlangt.

In den ersten 20 Monaten wurden 25 Bewertungsverfahren abgeschlossen. Von den 23 neuen Arzneimitteln des Jahres 2011 hatten laut Arzneiverordnungs-Report 14 Prozent einen Zusatznutzen für die Patienten. Bei acht Arzneimitteln wurde kein Zusatznutzen erkannt, vier dieser Präparate wurden wieder vom Markt genommen.

Zum ersten Mal überhaupt hat damit eine Bundesregierung in die oft willkürliche Preisgestaltung der Pharmakonzerne eingegriffen – und zwar zugunsten der Patientinnen und Patienten. Somit ist es uns gelungen, die ausufernden Kosten in den Griff zu bekommen. Wir haben die Rahmenbedingungen in der Arzneimittelver-sorgung dauerhaft verbessert. Die Einführung des Zusatznutzens für neu in den Markt eingeführte Arzneimittel und die faire Preisvereinbarung zwischen den Herstellern und Krankenkassen sind entscheidende Schritte, um die langjährige Ausgabendynamik, die bislang von patentgeschützten Arzneimitteln ausging, zu beenden.

Die christlich-liberale Koalition hat Entschlossenheit und Mut bewiesen, was sich nun im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt. Der Arzneiverordnungs-Report zeigt jetzt deutlich, dass unser Gesetz richtig war und die Einsparungen auch nicht zu Lasten der Patientenversorgung gehen – im Gegenteil!


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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